Befristete Arbeitsverträge – Wir beraten Sie in Leipzig

Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind nur befristet beschäftigt. Läuft ein befristeter Arbeitsvertrag aus, bedarf dieser keiner zusätzlichen Kündigung. Für Arbeitgeber hat dies viele Vorteile. Um eine Benachteiligung der Beschäftigten auszuschließen, gibt es hier jedoch gesetzliche Regelungen zur Befristung. Wir von der Kanzlei Pape & Hoppe in Leipzig haben uns auf das Arbeitsrecht spezialisiert und stehen beiden Parteien in allen Fragen zum Arbeitsvertrag beratend zur Seite.

Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen

Für den Arbeitgeber gibt es einige Gründe, aus denen sich ein zeitlich beschränkter Vertrag für die Beschäftigung lohnt. Neben der höheren Flexibilität sind das vor allem folgende Vorteile:

  • Keine dauerhafte Verpflichtung gegenüber dem Beschäftigten
  • Kurzzeitige Vertretung fester Mitarbeiter möglich
  • Besseres Management der saisonal abweichenden Auftragslage

Befristete Arbeitsverträge kommen meist zustande, wenn der Arbeitnehmer auf dem jeweiligen Gebiet noch unerfahren ist und seine Tauglichkeit zunächst geprüft werden soll. Auch Vertretungen, zum Beispiel bei Elternzeit, werden häufig über befristete Verträge geregelt.

Vorsicht: Sollte eine Arbeitnehmerin innerhalb der Befristung schwanger werden, hat sie keinen Anspruch auf Mutterschutz. Nach Auslauf des Beschäftigungsvertrags ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sie weiter zu beschäftigen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, beraten wir Sie gerne in unserer Kanzlei in Leipzig.

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Was ist bei der Befristungsdauer zu beachten?

Um die Arbeitnehmer zu schützen und vor einer Ausbeutung oder ungerechtfertigten Befristung zu bewahren, gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben im Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG. Dazu gehört auch eine Regelung der maximalen Befristungsdauer, die sich in den meisten Fällen auf zwei Jahre und drei Verlängerungen innerhalb dieser Zeit beschränkt.

Dabei erfolgt eine Vertragsverlängerung, wenn die folgenden zwei Punkte erfüllt werden:

  • Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird verschoben.
  • Beide Vertragsparteien unterzeichnen die Verlängerung des Vertrags innerhalb der Vertragslaufzeit.

Sollte beispielsweise zusätzlich das Arbeitsentgelt angepasst werden, handelt es sich rechtlich um einen neuen Vertrag, der erneut zwei Jahre beziehungsweise dreimal befristet werden kann. Obwohl die Befristung auf dreimal beschränkt ist, kann es aufgrund von Tarifverträgen zu Abweichungen kommen.

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Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag aufgrund von Sachgründen?

Ein befristeter Arbeitsvertrag soll nach dem Gesetzgeber nur eine Ausnahme darstellen und deshalb meist einen gerechtfertigten Sachgrund haben. Ein solcher Sachgrund liegt vor, wenn der Betrieb beispielsweise nur einen vorübergehenden Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften oder einer Vertretung von Mitarbeitern hat. Bei solchen Verträgen sind gesonderte Regelungen bezüglich der Beschäftigungsdauer von Arbeitnehmern zulässig, während bei Verträgen ohne Sachgrund in der Regel die allgemeine Befristungsdauer von zwei Jahren und drei Verlängerungen gilt.

Eine weitere Sonderregelung gibt es für Startups. Sollten Sie vor kurzem ein neues Unternehmen in Leipzig gegründet haben, dann gewährt Ihnen der Gesetzgeber eine vierjährige Frist zur Festigung des Unternehmens und verlängert die mögliche Befristungszeit der Arbeitsverträge entsprechend auf höchstens vier Jahre. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und ausführlich.