Experten für Jagd- & Waffenrecht in Leipzig

Neben dem Arbeitsrecht ist einer der weiteren Schwerpunkte unserer Kanzlei das Jagd- und Waffenrecht. Ob Sie Jäger, Polizist oder Sportschütze sind oder aus anderen Gründen eine Waffe führen, bei Kanzlei Pape & Hoppe erhalten Sie eine umfassende, persönliche Beratung rund um Ihre Rechte sowie die zu beachtenden Bestimmungen. Ebenso vertreten wir Sie bei Konflikten in allen Bereichen des Jagd- und Waffenrechts.

Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch!

Tel.: 0341 - 479 312 8

Das Jagdrecht

Das Jagdrecht ist außerordentlich komplex, da eine Vielzahl von Normen aus verschiedenen Rechtsgebieten die Jagd normiert. Das Jagdrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Jagdausübung. Dazu zählen unter anderem Fragen und Probleme rund um:

  • Erwerb, Verlängerung und Entzug des Jagdscheins
  • Abschluss und Kündigung von Jagdpachtverträgen
  • Vergabe und Einschränkung des Jagdausübungsrechts

Wir beraten Inhaber von Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken (Jagdgenossenschaften) bei der Gestaltung und dem Abschluss von Jagdpachtverträgen. Zur Schaffung von Rechtssicherheit vertreten wir Vorstände von Jagdgenossenschaften bei der Vorbereitung von Versammlungen der Jagdgenossen und übernehmen auch die Versammlungsleitung.

Ein wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit ist die Unterstützung von Revierpächtern und Reviernachbarn bei Konflikten untereinander. Da das Recht des Jagdwesens seit 2011 aufgrund einer Änderung des Grundgesetzes Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung ist, erfordert eine präzise Rechtsberatung die Kenntnis des Jagdrechtes der jeweiligen Bundesländer. Dies können wir Ihnen bieten. Zudem vertreten wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Wildschäden oder Jagdschäden. Auch hier haben wir umfassende forensische Erfahrungen.

Das Waffenrecht

Wir beraten Sie auch in allen Belangen, die für Jäger relevant sind. Es ist zu beachten, dass in Deutschland eine der striktesten Waffengesetzgebungen der Welt gilt. So ist zum Beispiel der Erwerb einer Langwaffe und der zugehörigen Munition nur mit Besitz eines gültigen Jagdscheins möglich. Der Erwerb einer Kurzwaffe und der dazugehörigen Munition erfordert zudem einen sogenannten Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Die Waffen müssen nach dem Erwerb innerhalb von zwei Wochen in der Waffenbesitzkarte eingetragen werden und sicher sowie ungeladen aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Tresor mit vorgeschriebenen Widerstandsklassen. Dies kann unangekündigt durch die Waffenbehörden kontrolliert werden – eine fahrlässige Aufbewahrung kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Umfangreiche Regelungen sieht das Waffenrecht im Umgang mit Waffen vor. Umgang mit Waffen bedeutet unter anderem:

  • Erwerb
  • Zulassung
  • Führen
  • Lagerung
  • Handel
  • Besitz
  • Transport
  • Reparatur
  • Verbote

Das Führen der geladenen Waffe ist nur während der Jagd im Revier zulässig. Auf dem Weg von und zur berechtigten Jagdausübung darf die Schusswaffe ungeladen und getrennt von der Munition geführt werden. Während eines sonstigen Transportes darf sie nicht zugriffsbereit sein, ansonsten kann der Entzug des Jagdscheins drohen. Da sich die Rechtslage im Hinblick auf das Waffenrecht regelmäßig ändert, in aller Regel verschärft, beraten wir Sie gern zur jeweiligen aktuellen Rechtslage.

Gut beraten und vertreten

Die Fachanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen mit der nötigen Expertise rund um Ihre Fragen zum Thema Waffen zur Verfügung. Insbesondere im Jagdrecht können Sie sich auf Alexander Papes langjährige Erfahrungen im Bereich des Bundesjagdgesetzes verlassen. Er ist seit fast drei Jahrzehnten aktiver Jäger. Durch seine langjährige Tätigkeit als Justitiar des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt ist er bestens mit der Anwendung der Regelungen von Jagdschein, Wildschäden und anderen im Jäger-Alltag relevanten Themen vertraut. Wir vertreten dabei Privatpersonen ebenso wie Verbände.

Sie brauchen im Jagd- und Waffenrecht Unterstützung von einem Fachanwalt – rufen Sie an!

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Unser Service für Sie

Mit Kompetenz und Weitblick ans Ziel: Das ist das tägliche Bestreben der Pape & Hoppe Rechtsanwälte im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen unserer Mandanten in Leipzig und Umgebung. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Privatpersonen sind hier in den besten Händen. Schließlich profitieren Sie durch die jahrelange Tätigkeit der Anwälte in Großkanzleien von einem weitreichenden Erfahrungsschatz. Dabei wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet und Mandanten werden stets auf der Basis von zwei Fachmeinungen beurteilt. Des Weiteren sind gesellschaftliches Engagement sowie gelegentliche unentgeltliche Rechtsberatung ein wesentlicher Teil des anwaltlichen Berufsverständnisses. Gerne unterstützen Sie die Rechtsanwälte u.a. in den Bezirken Neuschönefeld, Reudnitz, Zentrum-Südost, Zentrum-Nord, Südvorstadt, Zentrum-Ost sowie Schleußig in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.