Handelsvertreterrecht in Leipzig

Im Rahmen unserer langjährigen Anwaltstätigkeit können wir auf eine, in zahlreichen Fällen erlangte, hohe Kompetenz im Bereich des Handelsvertreterrechts zurückblicken. Durch die Arbeit in Großkanzleien kann Pape & Hoppe Rechtsanwälte sowohl bei der Beratung von Handelsvertretern als auch von Unternehmen, auf einen weitreichenden Erfahrungsschatz zurückgreifen: Insbesondere hier in Leipzig. Wir möchten Sie daher an unserem Wissen teilhaben lassen und Sie über das Thema informieren.

Was ist das Handelsvertreterrecht?

Die Antwort auf diese Frage findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB) wieder. Nach § 84 HGB ist ein Handelsvertreter jemand, der damit betraut ist, im Namen eines anderen Unternehmens Geschäfte abzuschließen oder zu vermitteln. Das Handelsvertreterrecht wiederum bestimmt die Rechte und Pflichten, die für den Handelsvertreter und des von ihm vertretenen Unternehmens gelten. Das Geschäftsmodell findet sich in nahezu allen Unternehmensbereichen wieder, unabhängig von der Rechtsform.

 

Zu den Pflichten des Handelsvertreters gehören unter anderem:

  • Die Bemühungspflicht: Er muss sich um Vermittlung und Abschluss von Geschäften bemühen.
  • Die Berichtspflicht: Bei erfolgreichem Abschluss, muss der Unternehmer umgehend informiert werden.
  • Die Pflicht als ehrlicher Kaufmann zu handeln: Preise und Leistungen müssen stets korrekt benannt werden.
  • Die Geheimhaltungspflicht.
  • Die Pflicht sich an das Wettbewerbsverbot zu halten: Er darf also nicht gleichzeitig für einen Konkurrenten tätig werden.

Verstößt der Handelsvertreter gegen eine dieser Pflichten, kann das Unternehmen unter Umständen Schadensersatz verlangen, ihn fristlos kündigen oder er macht sich sogar strafbar.

Doch nicht nur die Pflichten obliegen dem Handelsvertreter. Ihm stehen zum einen ein Provisionsanspruch und zum anderen der Anspruch auf Buchauszug zu.

Der Provisionsanspruch

Unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe diese ausgezahlt wird, muss im jeweiligen Vertrag vereinbart werden. Generell gilt für beide Parteien der Grundsatz der Vertragsfreiheit. In der Regel müssen die Mühen des Handelsvertreters erfolgreich sein. Sollte also im Vertrag eine Vergütung für eine Vermittlung vereinbart werden, muss diese ausgezahlt werden, auch wenn das Geschäft am Ende nicht zustande kommt. Eine Verweigerung seitens des Unternehmens ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Dem Handelsvertreter stehen bestimmte Kontrollrechte zu. Das praktisch Relevanteste ist der Anspruch auf Buchauszug. Jener dient dazu, dass der Vertreter nachvollziehen kann, ob die Provisionen korrekt abgerechnet wurden. Es müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllt sein, um die entsprechenden Unterlagen einzufordern. Die Dokumente müssen alle Informationen bezüglich der Vergütung enthalten. Schwärzungen, die die Abrechnung undurchsichtig machen, sind unzulässig.

Rechte und Pflichten des Unternehmers

Neben den Pflichten, die sich aus den Rechten des Handelsvertreters ergeben, müssen alle Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt werden, die der Handelsvertreter für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Zu den Rechten des Unternehmers gehört es, dem Vertreter Weisungen zu erteilen. Jedoch nur in einem Umfang, in dem er nicht in seiner rechtlichen Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

Ein geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen ordentlich gekündigt werden. Anders als es sonst im Arbeitsrecht der Fall ist, muss kein Grund dafür genannt werden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gelten die üblichen Vorschriften. Demnach kann außerhalb der gesetzlichen Fristen gekündigt werden, jedoch nur bei Benennung eines wichtigen Grundes.

Wir beraten Sie gerne zu jeglichen Fragen, die im Rahmen des Handelsvertreterrechts auftreten.