Schritt-für-Schritt durch das Insolvenzverfahren – Hilfestellungen und Beratung in Leipzig

Die Rechtsgrundlagen der Insolvenz finden ihre Anwendung gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (InsO). Gründe für eine Insolvenz können sein:

  • Sie sind zahlungsunfähig.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit zeichnet sich ab.
  • Sie sind überschuldet.

Generell dürfen Sie nicht mehr in der Lage sein, ohne Hilfe den Forderungen Ihrer Gläubiger nachzukommen. Durch die Aufnahme eines Insolvenzverfahrens soll die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners behoben werden oder zumindest versucht werden, durch eine geordnete Unternehmensauflösung, beziehungsweise Restschuldbefreiung bei Privatpersonen, die Schulden zu tilgen und die Situation zu entspannen. Zur Einleitung des Insolvenzverfahrens gibt es einige nötige Schritte, die Sie beachten und veranlassen müssen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Insolvenzrechtes und kann Sie in dieser schwierigen Phase unterstützen.

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Tel.: 0341 - 479 312 8

In sechs Schritten sicher durch die Insolvenz

  1. Um das Insolvenzverfahren in Gang zu setzen, müssen Sie einen Antrag an das für Sie zuständige Insolvenzgericht stellen. Welche Anträge und Unterlagen dafür genau notwendig sind, wird Ihnen entweder dort oder von einem eingeschalteten Fachanwalt mitgeteilt.
  2. Das Gericht prüft nach Eingang des Antrags die formell notwendigen Voraussetzungen für die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Je nach Notwendigkeit kann dabei die Verwertung und eine weitere Kontrolle der Insolvenzmasse ausgesetzt werden. Des Weiteren wird ein Insolvenzverwalter ernannt, der das weitere Vorgehen bestimmt und Sie als Geschäftsführer ablöst.
  3. Als Gläubiger sind Sie verpflichtet, alle Vermögens- und Schuldenwerte in Form von Nachweisen aufzulisten. Unterstützt werden Sie dabei durch einen vom Gericht bestellten und staatlich anerkannten Schuldnerberater. Zu den Vermögenswerten gehören neben vorhandenen Geldmitteln auch sämtliche Sach- und Immobilienwerte der Firma oder von Ihnen als Privatperson. Die Ausnahme für Privatpersonen sind lediglich Dinge, die für die Lebensführung von direkter Bedeutung sind.
  4. Sie müssen zusammen mit Ihrem Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan ausarbeiten. Mit diesem werden Sie als Schuldner zusammen mit den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter gerichtlich zu einem Abstimmungstermin geladen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Der Insolvenzplan wird besprochen und geprüft. Danach stimmen die Gläubiger über den Plan ab – dieser wird bei einer Annahme gerichtlich bestätigt.
  5. Die Durchführung des Insolvenzplans zielt darauf ab, sämtliche Schulden zu tilgen und alle Gläubiger entsprechend dabei zu beachten. Dies geschieht nach bundesweit gültigen Pfändungstabellen durch den Verkauf Ihrer Güter als Schuldner. Auch Teile des monatlichen Einkommens oder Gewinns können bis zu einem gewissen Nettoeinkommen gepfändet werden. Bei Privatpersonen gibt es dabei Ausnahmen im Bereich von Unterhaltszahlungen gegenüber Familienangehörigen.
  6. Ist der Insolvenzplan rechtskräftig und umgesetzt, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und Sie oder Ihr Unternehmen sind schuldenfrei. Hierdurch werden auch alle weiteren gerichtlichen Bestimmungen und Verfügungen aufgehoben. Weitere Abläufe und Ihre persönlichen Möglichkeiten prüfen wir gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Unsere Unterstützung im Insolvenzverfahren

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, wird jedes Mandat von unseren Fachanwälten zweifach geprüft. Wir von Pape & Hoppe Rechtsanwälte beraten Sie jederzeit gern persönlich im Großraum Leipzig über alle Zusammenhänge und Ihre Rechte im Insolvenzverfahren.

Haben Sie Fragen bezüglich des Ablaufs des Insolvenzverfahrens? Rufen Sie uns gerne an!

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Unser Service für Sie

Mit Kompetenz und Weitblick ans Ziel: Das ist das tägliche Bestreben der Pape & Hoppe Rechtsanwälte im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen unserer Mandanten in Leipzig und Umgebung. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Privatpersonen sind hier in den besten Händen. Schließlich profitieren Sie durch die jahrelange Tätigkeit der Anwälte in Großkanzleien von einem weitreichenden Erfahrungsschatz. Dabei wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gearbeitet und Mandanten werden stets auf der Basis von zwei Fachmeinungen beurteilt. Des Weiteren sind gesellschaftliches Engagement sowie gelegentliche unentgeltliche Rechtsberatung ein wesentlicher Teil des anwaltlichen Berufsverständnisses. Gerne unterstützen Sie die Rechtsanwälte u.a. in den Bezirken Neuschönefeld, Reudnitz, Zentrum-Südost, Zentrum-Nord, Südvorstadt, Zentrum-Ost sowie Schleußig in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.